Forst Alt Laubusch als Streßfaktor in der Region
Sanierungen
Durch den Grundwasserwiederanstieg nach dem Bergbau sollen sich die alten Grundwasserzustände wieder einstellen. Das Abpumpen des Grundwassers soll eingestellt werden. Das ist zun?chst ganz gut, sollen dann die Wurzeln der B?ume auf etlichen Standorten wieder Grundwasseranschlu? haben. Das gilt allerdings nur, wenn das Bodenrelief unverändert geblieben ist.
Leider ist das auf vielen Standorten auch dieses Forstes nicht der Fall, da durch die bergbaulichen Aktivit?ten die meisten Standorte in ihrem Bodenrelief stark ver?ndert worden sind. So ist das vorbergbaulich meist flache Land nun durch Senken und (Hoch)kippen gepr?gt. Etliche Standorte haben durch die Aufsch?ttungen nicht mehr die notwendige Standsicherheit, Tieflagen drohen zu vernässen, an denen noch vor kurzer Zeit Flur - Grundwasserabst?nde von mehr als sechs Meter zu verzeichnen waren.
Also sollen die am meisten gef?hrdeten Fl?chen saniert werden, denn bei weiterem Grundwasserwiederanstieg besteht Gefahr für Leib und Leben der sich in diesem Gel?nde aufhaltenden Personen. Dazu geh?ren zun?chst die Bediensteten des Forstes, aber vor allem in erheblicher Anzahl die Besucher, die in gro?er Zahl das Waldgebiet als Erholungsgebiet nutzen. Diese Freizeitnutzer wissen ?blicherweise auch wenig dar?ber, wie man gewissen Gefahren aus dem Wege gehen kann. Auch vermeintlich sicheres Gel?nde kann sich urpl?tzlich als gef?hrlich erweisen, wie der Erdrutsch in Nachterstedt im Jahr 2009 gezeigt hat. Bei diesem Ungl?ck waren mehrere Todesopfer zu beklagen.
Diese Sanierungsarbeiten kosten auch den Forstbetrieb einen erheblichen Mehraufwand. Au?erdem ist zu den Sanierungskosten ein Eigenanteil durch den Forstbetrieb zu entrichten. Das f?llt schon etwas schwer. Wie wir zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht haben, gibt es f?r den Eigenbeitrag keinerlei Rechtsgrundlage. Somit wurden wir bewu?t und gezielt durch die LMBV (eine Tochtergesellschft des Bundesministeriums der Finanzen) get?uscht. Strafantrag gegen die LMBV wurde gestellt. Wie wir weiterhin erfahren haben, wurden auch viele andere Fl?chenbesitzer durch die LMBV betrogen.
Aber wir lassen uns von der Erw?gung tragen, da? das Gel?nde wieder sicherer werden soll. Die Gefahr soll beseitigt werden. Deshalb wurde der LMBV im Jahr 2012 die Ersatzvornahme angedroht. Aber darauf kam nur als Reaktion des s?chsischen Oberbergamtes die Sperrung f?r die Ersatzvornahme. Zur Sicherung unserer Fl?chen wurden rechtswidrige Vorschriften bewu?t von uns durchbrochen und eine provisorische Zwischenbegr?nung als Ersatzvornahme in Eigenleistung durchgef?hrt.
Vertragsgem?? sollte das Gel?nde saniert und wiederaufgeforstet am 31.12.2012 zur?ckgegeben werden. Aber auch das hat die LMBV nicht gekonnt. Nicht einmal ein Vertreter der LMBV ist zum vereinbarten ?bergabetermin erschienen. Die LMBV hat das Gel?nde zerst?rt und davastiert hinterlassen. Dem Forstbetrieb ist ein gro?er Schaden entstanden. Ein Gutachter kam auf eine Schadenssumme von ?ber 11 Mio. EUR. Nachsch?tzungen haben ergeben, da? diese Summe viel zu niedrig angesetzt wurde. Jetzt steht die Schadenbeseitigung an.
Sehen Sie hierzu auch die Seite www.LMBV-geschaedigt.de
Die Schadensbeseitigung wollen wir selbst als Ersatzvornahmedurchführen.
Die Bilder fangen am Seitenende an, so daß die neuesten jeweils oben stehen.
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Dieses Bild wurde im Oktober 2009 im aktiven Tagebau Welzow aufgenommen. |
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